In der Regel wird die Auflassung durch einen Notar oder einen Rechtsanwalt durchgeführt. Der Notar oder Anwalt stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und dass alle Parteien die Auflassung rechtmäßig durchführen. Der Notar oder Anwalt wird auch eine Kopie der Dokumente an das Grundbuchamt weiterleiten, um die Auflassung offiziell zu machen.
Aufgrund der komplexen Natur des Grundbuchrechts kann eine Auflassung eine lange und mühsame Aufgabe sein. Es ist wichtig, alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und alle Dokumente ordnungsgemäß auszufüllen, um eine reibungslose Übertragung zu gewährleisten.