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Auflassung (Grundbuch)

Auflassung ist eine grundbuchrechtliche Handlung, bei der ein Eigentümer einer Immobilie (Grundstück oder Gebäude) an einen anderen Eigentümer überträgt. Diese Übertragung wird im Grundbuch registriert und ist für alle Parteien, die an der Transaktion beteiligt sind, bindend.

In der Regel wird die Auflassung durch einen Notar oder einen Rechtsanwalt durchgeführt. Der Notar oder Anwalt stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und dass alle Parteien die Auflassung rechtmäßig durchführen. Der Notar oder Anwalt wird auch eine Kopie der Dokumente an das Grundbuchamt weiterleiten, um die Auflassung offiziell zu machen.

Aufgrund der komplexen Natur des Grundbuchrechts kann eine Auflassung eine lange und mühsame Aufgabe sein. Es ist wichtig, alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und alle Dokumente ordnungsgemäß auszufüllen, um eine reibungslose Übertragung zu gewährleisten.

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